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Veranstaltungen

Wiederholte Ausschreibungsbekanntmachung für die Reinigungsdienstleistung des Korea Kulturzentrums

  • Beitragsdatum01.09.2026
Anhang

Wiederholte Ausschreibungsbekanntmachung für die Reinigungsdienstleistung des Korea Kulturzentrums

01.09.2026  Korea Kulturzentrum, Kulturabteilung der Botschaft der Republik Korea

1. Ausschreibungsgegenstand

Dienstleistungsbezeichnung

Reinigungsdienstleistung für das Korea Kulturzentrum

Leistungsort

Kärntner Straße 43 / Krugerstraße 1, 1010 Wien, erreich

Leistungszeitraum

01.10.2026 – 30.09.2028

Leistungsinhalt

Siehe beigefügte Leistungsbeschreibung (Arbeitsauftrag)

Beginn der Angebotsannahme

01.09.2026 (Di), 09:00 Uhr

Ende der Angebotsannahme 

(Abgabefrist)

06.09.2026 (So), 24:00 Uhr

Gesamtprojektkosten (jährlich)

21.888 Euro

Grundbetrag (monatlich)

1.520 Euro

Geschätzter Preis (monatlich)

1.824 Euro

Umsatzsteuer (monatlich)

304 Euro

※ Die Gesamtlaufzeit dieser Dienstleistung beträgt 2 Jahre (langfristiger Fortsetzungsvertrag); die oben angeführten Projektkosten dienen als Grundlage für den Vertragsbetrag des ersten Jahres.

※ Beginn und Ende der Angebotsannahme richten sich nach der Ortszeit in Österreich.

※ Bei der Vertragsverlängerung für das zweite Jahr wird grundsätzlich derselbe Einheitspreis angewendet; bei unvermeidbaren wirtschaftlichen Änderungen wie lokaler Inflation oder einer Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns kann der Projektbetrag jedoch nach vorheriger Zustimmung des Korea Kulturzentrums und im gegenseitigen Einvernehmen teilweise angepasst (erhöht) werden.

2. Ausschreibungsübersicht

○ Einzelheiten: Siehe beigefügte Leistungsbeschreibung (Arbeitsauftrag)

○ Ort der Angebotsöffnung: Korea Kulturzentrum

○ Datum und Uhrzeit der Angebotsöffnung: 07.09.2026 (Mo), 10:00 Uhr

○ Bekanntgabe der verhandlungsberechtigten Bieter und der Verhandlungsrangfolge: innerhalb von 7 Tagen ab dem Tag nach der Angebotsöffnung

○ Vertragsabschluss: innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der Verhandlungen zwischen Auftraggeber und Erstplatziertem

3. Teilnahmevoraussetzungen

a. Personen bzw. Unternehmen, die nach österreichischem Recht über die erforderliche Genehmigung, Zulassung, Lizenz, Registrierung, Anmeldung usw. zur Durchführung der betreffenden Tätigkeit verfügen bzw. die einschlägigen Qualifikationsanforderungen erfüllen

b. Personen bzw. Unternehmen, gegen die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung Maßnahmen wie Löschung der Registrierung, Betriebsaussetzung, Betriebsschließung, Einstufung als ungeeignetes Unternehmen oder Aberkennung der Eignung verhängt wurden, dürfen nicht an der Ausschreibung teilnehmen; treten diese Gründe auch nach erfolgter Eignungsprüfung ein, werden Teilnahmeberechtigung und -rechte aberkannt.

c. Unternehmen, die in der Lage sind, die im beigefügten Dokument (Leistungsbeschreibung/Arbeitsauftrag) festgelegten Aufgaben zu erfüllen

4. Vor-Ort-Begehung

a. Für diese Dienstleistung wird keine förmliche Vor-Ort-Begehung durchgeführt; anstelle dessen wird zur Klärung der Leistungsinhalte eine Besichtigung angeboten. Bieter werden gebeten, sich vorab umfassend mit den Leistungsinhalten vertraut zu machen und sich entsprechend an der Ausschreibung zu beteiligen.

b. Die Verantwortung für Folgen, die aus der unzureichenden Erfüllung der oben genannten Punkte entstehen, liegt beim Bieter.

5. Ausschreibungsverfahren

a. Diese Dienstleistung unterliegt einer beschränkten Ausschreibung mit Eignungsprüfung.

b. Der Teilnahmeantrag sowie alle erforderlichen Anlagen sind an die offizielle E-Mail-Adresse des Kulturzentrums (office@koreaonline.at) zu übermitteln.

6. Einzureichende Unterlagen

a. Kopie des Gewerbescheins bzw. der Unternehmensbeschreibung

b. Kalkulationsaufstellung

c. Nachweis über die Ausführung vergleichbarer Projekte (Referenzen)

d. [Anlage 1] Teilnahmeantrag (Beträge in Euro anzugeben; Einreichung auf Deutsch oder Koreanisch)

e. [Anlage 2] Erklärung zur Einhaltung der Arbeitsbedingungen

f. [Anlage 3] Verpflichtungserklärung zur Bietungsgarantie

g. [Anlage 4] Vertraulichkeitserklärung

7. Verfahren zur Auswahl des Vertragspartners

a. Methode zur Ermittlung des Zuschlagsempfängers: Eignungsprüfung

※ Die Vertragserfüllungsfähigkeit wird in der Reihenfolge der Bieter geprüft, deren Angebotspreis unter dem geschätzten Preis und über der Mindestquote (90 %) liegt, beginnend mit dem niedrigsten Preis; Bieter, die eine Mindestpunktzahl von 85 Punkten erreichen, werden als Zuschlagsempfänger ausgewählt (Mindestquote: 90 %; Punkteverteilung und Prüfkriterien siehe unten).

b. Der Zuschlagsempfänger muss den Vertrag innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe der endgültigen Zuschlagsentscheidung abschließen und dabei die „Verpflichtungserklärung zur Bietungsgarantie“ sowie die „Vertraulichkeitserklärung“ unterzeichnen.

c. Stellt sich heraus, dass der Erstplatzierte nicht qualifiziert ist und die Entscheidung über den Vertragspartner aufgehoben wird, oder reicht dieser aus unvermeidbaren Gründen eine Verzichtserklärung ein und wird dadurch von der Vertragspartnerentscheidung ausgeschlossen, wird die Eignung in der Reihenfolge der nachfolgend gereihten Bieter geprüft und der Vertrag entsprechend mit diesen abgeschlossen.

8. Eignungsprüfungskriterien und Punkteverteilung

(Einheit: Punkte)

Kategorie

Prüfbereich

Prüfkriterium

Punktelimit

Ⅰ. Leistungsfähigkeit zur Erbringung der Dienstleistung

 

1. Geschäftliche Lage

Aussetzungshistorie der Steuernummer des Unternehmens, insolvenzbezogene Vorfälle usw.

25

2. Referenzen aus vergleichbaren Projekten

Freie Form

10

Ⅱ. Angemessenheit des Plans zur Einhaltung der Arbeitsbedingungen

Einhaltung des österreichischen Arbeitsrechts und Mindestlohngesetzes usw.

5

Ⅲ. Angebotspreis (monatlich, netto)

※ Siehe untenstehende Bewertungsformel für den Angebotspreis

60

Gesamt

 

100

Bewertungsformel für den Angebotspreis:

Punktzahl = Punktelimit (60) − 4 × |( 90 − (Angebotspreis ÷ geschätzter Preis) × 100 )|

|| steht für den Absolutbetrag.

- Ergibt die Division des Angebotspreises durch den geschätzten Preis eine Nachkommastelle, wird auf die fünfte Dezimalstelle gerundet.

- Liegt der Angebotspreis unter dem geschätzten Preis und beträgt mindestens 94 % des geschätzten Preises, wird er mit der Punktzahl bewertet, die einem Angebotspreis von 94 % des geschätzten Preises entspricht.

- Die Mindestpunktzahl beträgt 2 Punkte.

1) Bewertungskriterien für die Leistungsfähigkeit zur Erbringung der Dienstleistung

(Einheit: Punkte)

Prüfkriterium

Kein Vorfall

Vorfall vorhanden

Aussetzung der Steuernummer des Unternehmens

5

0

Aussetzung des Geschäftsverkehrs des Unternehmens

5

0

Insolvenzverfahren

5

0

Vorfälle im Zusammenhang mit Betriebsschließung

5

0

Verbot der Geschäftsführung/Beteiligung des Unternehmensvertreters

5

0

 

Prüfkriterium

Bewertungsstufe

Bewertungspunkte

Referenzen aus vergleichbaren Projekten

Gestaffelt nach Auftragswert der letzten 5 Jahre

10 Punkte für Platz 1, danach jeweils −0,2 Punkte je Rang

2) Bewertungskriterien für die Angemessenheit des Plans zur Einhaltung der Arbeitsbedingungen

(Einheit: Punkte)

Prüfkriterium

Bei Einreichung

Bei Nichteinreichung

Einreichung der „Erklärung zur Einhaltung der Arbeitsbedingungen“ zur Bestätigung der Einhaltung des österreichischen Arbeitsrechts

5

0

9. Zahlung und Verfall der Bietungsgarantie

a. Befreiung von der Zahlungspflicht: Die Zahlung der Bietungsgarantie ist gemäß § 50 der Durchführungsverordnung zum koreanischen Gesetz über Verträge, an denen der Staat als Vertragspartei beteiligt ist, befreit; es ist jedoch eine „Verpflichtungserklärung zur Bietungsgarantie“ vorzulegen.

b. Verfall zugunsten der Staatskasse: Schließt der Zuschlagsempfänger den Vertrag nicht fristgerecht ab, verfällt die Bietungsgarantie gemäß § 38 derselben Verordnung zugunsten der Staatskasse der Republik Korea, und der betreffende Anbieter wird als unzuverlässiger Anbieter sanktioniert.

10. Sonstiges

a. Bieter müssen sich mit allen für die Ausschreibung erforderlichen Unterlagen, einschließlich der Leistungsbeschreibung, vertraut machen und sich entsprechend an der Ausschreibung beteiligen. Bei Rückfragen ist vorab Kontakt mit der unten angeführten Stelle aufzunehmen; die Verantwortung für mangelnde Kenntnis der Ausschreibungsunterlagen liegt beim Bieter.

b. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgegeben, und sämtliche mit diesem Angebot verbundenen Kosten trägt der Bieter.

c. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte per E-Mail an die unten angeführte Adresse; telefonische Anfragen werden nicht entgegengenommen.

- Anfragen zur Ausschreibung: Korea Kulturzentrum (office@koreaonline.at)