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Veranstaltungen

Ausschreibungsbekanntmachung zur Änderung der Öffnungsrichtung der Türen im 5. Obergeschoss des Korea Kulturzentrums

  • Beitragsdatum12.10.2026
Anhang

 

 

Ausschreibungsbekanntmachung

 

 

 

1. Bezeichnung der Ausschreibung

•  Umbau der Öffnungsrichtung der Türen im 5. Obergeschoss des Korea Kulturzentrums 

•  Ausführungsort: Kärntner Straße 43 / Krugerstraße 1, 1010 Wien, Österreich (5. Obergeschoss des Kulturzentrums)

2. Leistungsumfang

•  Änderung der Öffnungsrichtung der zweiflügeligen Türen im 5. Obergeschoss (Konzertsaal: 2 Sätze; Bibliothek: 1 Satz) sowie der Tür zwischen Innenbereich und Treppenhaus (1 Stelle); Neuanfertigung und Montage neuer Rahmenstöcke und Türblätter

•  Demontage, Verpackung und Einlagerung der bestehenden Rahmenstöcke und Türblätter im Lager des Kulturzentrums (Vorsorge für die Rückbaupflicht bei Beendigung des Mietverhältnisses)

•  Detaillierte Spezifikationen und Leistungsanforderungen (einschließlich Schalldämm- und Brandschutzklassen) sowie Ausführungsbedingungen gemäß beigefügter Leistungsbeschreibung

3. Ausführungszeitraum ab Vertragsabschluss bis 31. Dezember 2026

4. Gesamtbudget und Ausgangsbetrag

•  Gesamtbudget: 38.000 Euro (inkl. Umsatzsteuer)

•  Geschätzter Auftragswert : 31.667 Euro (exkl. Umsatzsteuer) / Umsatzsteuer: 6.333 Euro

*  Der Angebotspreis ist in Euro als Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer anzugeben.

*  Übersteigt der Angebotspreis den Schätzpreis, wird das Angebot bei der Zuschlagsentscheidung nicht berücksichtigt.

5. Teilnahmeberechtigung

•  Unternehmen, die nach österreichischem Recht über die erforderlichen Genehmigungen, Bewilligungen, Berechtigungen, Eintragungen oder Anzeigen (z. B. Gewerbeberechtigung) zur Ausführung von Tischlerarbeiten bzw. zur Herstellung und Montage von Türen und Türstöcken verfügen oder die einschlägigen Voraussetzungen erfüllen

•  Unternehmen, bei denen zum Tag der Bekanntmachung eine Löschung der Eintragung, Betriebsruhe, Betriebseinstellung, Einstufung als ungeeignetes Unternehmen, Sperre oder eine vergleichbare Maßnahme wegen Verstoßes gegen einschlägige Vorschriften vorliegt, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Tritt ein solcher Grund auch nach der Eignungsprüfung ein, gehen die Teilnahmeberechtigung und die daraus erwachsenen Rechte verloren.

•  Unternehmen, die die Leistung gemäß der beigefügten Leistungsbeschreibung erbringen können

6. Vergabeverfahren und Zuschlagsentscheidung

•  Verfahren: offenes Verfahren (allgemeiner Wettbewerb) / Gesamtpreisangebot

•  Zuschlagsentscheidung: Eignungsprüfung  – Die Angebote werden in der Reihenfolge des niedrigsten Preises geprüft; berücksichtigt werden nur Angebote, die den Schätzpreis nicht übersteigen und mindestens der Untergrenze der Zuschlagsquote von 89,745 % entsprechen. Die Leistungsfähigkeit des Bieters wird geprüft; den Zuschlag erhält der Bieter, der die Mindestpunktzahl für die Eignung  von 95 Punkten erreicht. (Bewertungskriterien und Punkteverteilung siehe Abschnitt 12.)

•  Der Zuschlagsempfänger hat den Vertrag innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der endgültigen Zuschlagsmitteilung abzuschließen.

•  Erweist sich der erstgereihte Bieter als ungeeignet und wird die Zuschlagsentscheidung daher aufgehoben, oder scheidet er aus unvermeidbaren Gründen aus, weil er den Vertrag nicht erfüllen kann und eine Verzichtserklärung  einreicht, so wird der nächstgereihte Bieter der Reihe nach auf Eignung geprüft und der Vertrag mit diesem geschlossen.

*  Liegen weniger als zwei gültige Angebote vor, gilt die Ausschreibung als gescheitert und wird erneut bekannt gemacht.

7. Ortsbesichtigung

•  Für diese Leistung findet kein Erläuterungstermin vor Ort statt. Zur Prüfung des Leistungsumfangs kann der Ausführungsort in der Zeit vom 12. bis 19. Oktober 2026 nach vorheriger Anmeldung (hr@koreaonline.at) besichtigt und überprüft werden.

•  Die Bieter haben sich mit den Gegebenheiten vor Ort und dem Leistungsumfang ausreichend vertraut zu machen und danach ein Angebot abzugeben.

•  Die Verantwortung für die Folgen einer Nichtbeachtung trägt der Bieter.

8. Zeitplan

•  Bekanntmachung: 12. Oktober 2026 (Montag)

•  Beginn der Angebotsannahme: 12. Oktober 2026 (Montag)

•  Ende der Angebotsfrist: 20. Oktober 2026 (Dienstag), 16:00 Uhr

•  Angebotsöffnung: 20. Oktober 2026 (Dienstag), 16:00 Uhr / Ort der Öffnung: Korea Kulturzentrum Wien

•  Eignungsunterlagen: Gemeinsam mit den Angebotsunterlagen ist die Selbsterklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einzureichen. Der Bieter, der als Gegenstand der Eignungsprüfung (Bieter mit dem niedrigsten Preis) benachrichtigt wird, hat innerhalb von 2 Werktagen ab Benachrichtigung die Nachweise (Bescheinigungen des Finanzamts und der ÖGK über das Fehlen von Rückständen) vorzulegen.

•  Voraussichtliche Zuschlagsmitteilung: 23. Oktober 2026 (Freitag)

•  Vertragsabschluss: innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der endgültigen Zuschlagsmitteilung

*  Alle Zeitangaben (Beginn und Ende der Angebotsannahme) beziehen sich auf die Ortszeit in Österreich (Wien).

9. Einzureichende Unterlagen

•  Kopie der Unternehmensregistrierung (Gewerbeberechtigung / Firmenbuchauszug) oder Betriebsbeschreibung

•  Teilnahmeantrag [Anlage 1]

•  Selbsterklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit [Anlage 2]

•  Zahlungsverpflichtungserklärung für die Bietungssicherheit [Anlage 3]

*  Der Teilnahmeantrag ist mit Angabe des Angebotspreises in Euro in deutscher oder koreanischer Sprache einzureichen.

10. Einreichung der Unterlagen ausschließlich per E-Mail

•  E-Mail-Adresse: hr@koreaonline.at

*  Unterlagen mit Preisangaben sind als separate Datei einzureichen und werden vor der Angebotsöffnung nicht geöffnet.

*  Nach Ablauf der Frist eingehende Unterlagen werden nicht angenommen (maßgeblich ist der Eingangszeitpunkt laut Posteingangsprotokoll des Kulturzentrums).

*  Anfragen: ausschließlich an die oben genannte E-Mail-Adresse; Fragen und Antworten werden allen interessierten Bietern mitgeteilt.

11. Bietungssicherheit und Vertragsbedingungen

•  Befreiung von der Bietungssicherheit: Gemäß Art. 37 der Durchführungsverordnung zum koreanischen Gesetz über Verträge, bei denen der Staat Vertragspartei ist, wird von der Hinterlegung der Bietungssicherheit abgesehen; es ist jedoch die Zahlungsverpflichtungserklärung einzureichen.

•  Verfall zugunsten der Staatskasse: Schließt der Zuschlagsempfänger den Vertrag nicht innerhalb der vorgegebenen Frist ab, verfällt die Bietungssicherheit gemäß Art. 38 der genannten Durchführungsverordnung zugunsten der Staatskasse der Republik Korea; zudem können Sanktionen wegen unlauteren Verhaltens (z. B. Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren) verhängt werden.

12. Eignungsbewertungskriterien und Höchstpunktzahlen (Einheit: Punkte)

Bewertungsbereich

Bewertungskriterium

Höchstpunktzahl

1. Leistungsfähigkeit

Wirtschaftliche und finanzielle Lage: Selbsterklärung

10

2. Angebotspreis

Angebotspreis (inkl. Umsatzsteuer)

※ siehe Preispunkteformel unten

90

Gesamt

 

100

1) Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage

10 Punkte bei Einreichung der Selbsterklärung. Legt der für die Eignungsprüfung benachrichtigte Bieter die Nachweise nicht fristgerecht vor oder ergeben sich Unrichtigkeiten, Rückstände oder sonstige Ausschlussgründe, wird er als ungeeignet behandelt.

2) Preispunkteformel

Punktzahl = Höchstpunktzahl (90) − 20 × | ( 90/100 − Angebotspreis/Schätzpreis ) | × 100     ※ | | = Absolutbetrag

– Hat der Quotient aus Angebotspreis und Schätzpreis Nachkommastellen, wird auf die vierte Nachkommastelle gerundet (Rundung anhand der fünften Nachkommastelle).

– Liegt der Angebotspreis nicht über dem Schätzpreis und beträgt er mindestens 90,25 % des Schätzpreises, beträgt die Punktzahl 85 Punkte.

– Die Mindestpunktzahl (niedrigste Bewertung) beträgt 2 Punkte.

13. Sonstiges

•  Die Bieter haben die Leistungsbeschreibung und die übrigen für die Angebotsabgabe erforderlichen Unterlagen zur Kenntnis zu nehmen; offene Fragen sind vor der Angebotsabgabe unter der unten genannten Kontaktadresse zu klären. Die Verantwortung für nicht zur Kenntnis genommene Inhalte trägt der Bieter.

•  Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgegeben; sämtliche mit dem Angebot verbundenen Kosten trägt der Bieter.

•  Weitere Auskünfte erhalten Sie per E-Mail; telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.

•  Kontakt für Ausschreibungsangelegenheiten: Korea Kulturzentrum Wien (hr@koreaonline.at)

Wien, 12. Oktober 2026

Der Leiter des Korea Kulturzentrums

Hinweis: Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der koreanischen Fassung ist die koreanische Fassung maßgeblich.