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Wiederholte Ausschreibung für Personalbereitstellungsdienste für die Besucherbereiche des Korea Kulturzentrums
- Beitragsdatum20.04.2026
- Anhang
Wiederholte Ausschreibung für Personalbereitstellungsdienste für die Besucherbereiche des Korea Kulturzentrums
Hiermit wird die Wiederholung der Ausschreibung bekannt gegeben.
20. April 2026
Korea Kulturzentrum, Kulturabteilung der Botschaft der Republik Korea
1. Gegenstand der Ausschreibung
●Projektname : Personalbereitstellungsdienste für die Besucherbereiche des Korea Kulturzentrums
●Projektstätte : 4. OG und DG des Korea Kulturzentrums (Kärntner Straße 43, 1010 Wien, Österreich)
●Projektzeitraum : Ab Vertragsabschluss, 4 Monate (nach Abstimmung)
●Personalstärke / Arbeitszeiten : 1 Person / Mo.–Fr., 13:00–17:00 Uhr (Österreichische gesetzliche Feiertage und Ruhetage der Auslandsvertretung (1. März, 15. August, 3. Oktober, 9. Oktober) ausgenommen)
●Leistungsbeschreibung : Siehe beiliegende Auftragsbeschreibung
●Gesamtprojektkosten : 15.000,00 Euro (4 Monate, auf Basis von 86,6 Arbeitsstunden/Monat gemäß Monatsteiler, inkl. MwSt.)
●Beginn der Angebotsfrist : 20. April 2026
●Ende der Angebotsfrist : 26. April 2026
●Termin für die Angebotseröffnung : 27. April 2026
●Ort der Angebotsabgabe : Korea Kulturzentrum
2. Teilnahmeberechtigung
●Unternehmen, das über eine Genehmigung zur Erbringung von Personalbereitstellungs-dienstleistungen gemäß dem österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) verfügt
●Unternehmen, das Personal mit sehr guten Deutsch- und Koreanischkenntnissen sowie fundiertem Verständnis der koreanischen Kultur bereitstellen kann, um die spezifischen Aufgaben des Kulturzentrums (Bibliotheksausleihsystem, Hanbok-Anleitung usw.) zu erfüllen
●Unternehmen, das in der Lage ist, die Arbeitszufriedenheit des überlassenen Personals regelmäßig zu erfassen und zu verwalten
●Kein Auftragnehmer, der gemäß den Gesetzen des Gastlandes als unzuverlässiger Auftragnehmer eingestuft wurde (z. B. wegen gemeldeter und bestrafter Verstöße gegen das Arbeitsrecht)
3. Vor-Ort-Besichtigung
●Diese Dienstleistung wird im Rahmen eines beschränkten Wettbewerbsverfahrens (Qualifikationsprüfung) vergeben und beinhaltet keine Vor-Ort-Besichtigung. Bitte lesen Sie diese Ausschreibung sowie die beiliegende Auftragsbeschreibung sorgfältig durch, bevor Sie Ihr Angebot einreichen.
●Bieter tragen die Verantwortung für alle Folgen, die sich aus der Nichteinhaltung der oben genannten Anforderungen ergeben.
4. Verfahren zur Angebotsabgabe
●Diese Dienstleistung wird als Pauschalangebot ohne beigefügte Kostenaufstellung vergeben und unterliegt einer Qualifikationsprüfung.
●Der Antrag auf Teilnahme an der Ausschreibung sowie die erforderlichen Dokumente sind per E-Mail (hr@koreaonline.at) einzureichen.
●Diese Dienstleistung unterliegt dem Integritätspakt-System.
5. Erforderliche Dokumente
●Antrag auf Teilnahme an der Ausschreibung
●Kopie der AÜG-Genehmigung zur Personalbereitstellung
●Sonstige im Antrag auf Teilnahme an der Ausschreibung aufgeführte Dokumente
6. Auswahlverfahren für den Auftragnehmer
●Diese Ausschreibung erfolgt im Rahmen eines beschränkten Wettbewerbsverfahrens. Der erfolgreiche Bieter wird durch eine Eignungsprüfung ausgewählt (das niedrigste Angebot wird hinsichtlich der Vertragserfüllungsfähigkeit bewertet).
●Der erfolgreiche Bieter muss den Vertrag innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe des Zuschlags unterzeichnen.
●Sollte sich der Erstplatzierte als nicht qualifiziert erweisen oder einen Verzicht auf den Vertrag beantragen, wird die Eignung des nächstplatzierten Bieters geprüft und ihm der Zuschlag erteilt.
●Ist ein Bieter nicht qualifiziert, insolvent, fälscht er Dokumente oder gibt er vorsätzlich ein ungültiges Angebot ab, kann er als unlauterer Bieter sanktioniert werden.
7. Kriterien für die Qualifikationsprüfung und Punktevergabe
(Einheit: Punkte)
Klassifizierung | Prüfbereiche | Prüfpunkte | Punkte-vergabe |
Ⅰ. Leistungs-fähigkeit der relevanten Dienstleistungen | 1. Managementstatus | Bonitätsbewertung (KSV 1870) | 20 |
2. Leistungsnachweis über gleichartige Projekte | Freies Format | 10 | |
3. Bonitätsbewertung | Haftung und Haftungsbeschränkung | 5 | |
Ⅱ. Angemessenheit des Umsetzungsplans für Arbeitsbedingungen | Einhaltung des Mindestlohns der Mitarbeiter:innen im Gastland | 5 | |
Ⅲ. Gebotspreis | ※ Siehe unten stehende Formel zur Gebotspreisbewertung | 60 | |
Gesamt | 100 |
① Berechnungsformel für den Gebotspreis
Punktzahl = Punktvergabe − 5 × |( 91/100 − Gebotspreis/Schätzpreis) × 100|
- Liegt der Gebotspreis unter dem Schätzpreis, beträgt aber mindestens 94 % davon, wird die Punktzahl auf Basis von 94 % des Schätzpreises berechnet.
- | | kennzeichnet einen Absolutwert.
- Ist das Ergebnis der Division von Gebotspreis durch Schätzpreis eine Dezimalstelle, wird auf fünf Dezimalstellen gerundet.
- Die Mindestpunktzahl beträgt 2.
② Managementstatus, Leistungsnachweis und Bonitätsbewertung werden anhand der unten stehenden Bewertungskriterien beurteilt. Leistung wird nur anerkannt, wenn sie über mindestens drei Monate kontinuierlich erbracht wurde (einschließlich Teilleistungen).
③ Die Angemessenheit des Umsetzungsplans für die Arbeitsbedingungen wird anhand der unten stehenden Kriterien bewertet.
ㅇ Bewertungskriterien für den Managementstatus ※ Basierend auf KSV 1870
Bewertungskriterien | Bewertungsnote | Punktzahl |
Bonitätsbewertung | 100-199 | 20 |
200-299 | 19,6 | |
300-399 | 19,2 | |
400-499 | 18,8 | |
500-599 | 18,4 | |
600-699 | 18,0 |
ㅇ Leistungsnachweis
Bewertungskriterien | Bewertungsnote | Punktzahl |
Leistungsnachweis | Differenz der Unternehmensleistung (Betrag) der letzten 5 Jahre | 0,2-Punkte-Schritte ab 10 Punkten für den 1. Platz |
ㅇ Bonitätsbewertung
Bewertungskriterien | Bewertungsnote | Punktzahl |
Bonitätsbewertung | Haftung und Haftungshöchstgrenze | 0,1-Punkte-Schritte ab 5 Punkten für den 1. Platz |
ㅇ Angemessenheit des Umsetzungsplans für Arbeitsbedingungen – Bewertungskriterien
Bewertungspunkte | Bei Einreichung | Bei Nicht-einreichung | Hinweis |
1. Vorlage einer Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Arbeitsbedingungen 2. Einhaltung des Mindestlohns der Mitarbeiter:innen im Gastland | 5 | 0 | Die Nichtvorlage einer Verpflichtungserklärung kann zum Ausschluss von der Qualifikationsprüfung führen. |
8. Bestimmungen zu Bietungskaution und deren Zuordnung
●Gemäß Artikel 37 Absatz 3 der Durchführungsverordnung zum Gesetz der Republik Korea über Verträge, denen der Staat als Vertragspartei angehört, sind qualifizierte Bieter von der Bietungskaution befreit.
○Bieter, die von der Bietungskaution befreit sind, müssen jedoch gemäß Absatz 4 der Durchführungsverordnung eine Erklärung zur Bietungskaution einreichen, die die Zahlung der Bietungskaution bestätigt. Falls gemäß Artikel 9 Absatz 3 des Gesetzes ein Grund für die Zurechnung der Bürgschaft an die Staatskasse entsteht, ist der entsprechende Betrag (5/100 des Gebotsbetrags) unverzüglich gemäß Zahlungsanweisung an den Auftraggeber zu zahlen.
9. Sonstiges
●Bieter müssen sich vor Abgabe eines Gebots mit den erforderlichen Ausschreibungsinformationen, einschließlich der Auftragsbeschreibung, vertraut machen. Bieter tragen die Verantwortung für jegliches Nichtverstehen der Informationen.
●Der erfolgreiche Bieter muss den Vertrag innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Zuschlagsbestätigung abschließen. Mit Vertragsunterzeichnung muss der erfolgreiche Bieter eine Integritätsverpflichtungserklärung abgeben.
●Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an folgende Adresse:
○E-Mail des Personalverantwortlichen des Korea Kulturzentrums: hr@koreaonline.at
20. April 2026
Korea Kulturzentrum
Kulturabteling der Botschaft der Republik Korea