Außer der Exekutive, der Legislative und der Judikative gibt es zahlreiche Behörden mit unabhängigen Zuständigkeiten. Das Verfassungsgericht entscheidet über die Verfassungskonformität der Gesetze, es entscheidet bei Amtsenthebungsverfahren hochrangiger Beamter und unter Berücksichtigung der Verfassung über die Auflösung einer Partei. Das Verfassungsgericht besteht aus drei Richtern, die vom Staatspräsidenten ernannt werden, drei von der Nationalversammlung ernannten Richtern und aus drei Richtern, die der Präsident des Obersten Gerichtshofes ernennt. Der Präsident des Verfassungsgerichts wird mit Zustimmung der Nationalversammlung vom Staatspräsidenten ernannt.